Datenschutz aus Braunschweig

Europaweite Prüfung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO – Niedersachsen beteiligt sich

Mit Pressemitteilung vom 28.02.2024 hat der Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Denis Lehmkemper, darüber informiert, dass sich auch die niedersächsische Datenschutzaufsicht an der europaweiten Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) beteiligt.

Im Fokus der diesjährigen Aktion steht die Umsetzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO.

Was ist das „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF)?

Das Coordinated Enforcement Framework ist eine europaweit abgestimmte Prüfmaßnahme der Datenschutzaufsichtsbehörden. Insgesamt beteiligen sich rund 30 Datenschutzbehörden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum an der Aktion.

Ziel ist es, die praktische Umsetzung datenschutzrechtlicher Pflichten in Unternehmen vergleichbar zu überprüfen und europaweit einheitliche Standards zu fördern.

Schwerpunkt 2024: Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Im Mittelpunkt der aktuellen Prüfung steht die Umsetzung des Rechts auf Auskunft durch Verantwortliche. Dieses Recht ermöglicht betroffenen Personen, umfassende Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

Geprüft wird insbesondere:

  • Wie Unternehmen Betroffenenanfragen organisatorisch erfassen
  • Welche internen Prozesse zur Bearbeitung bestehen
  • Ob Fristen eingehalten werden
  • Wie die Identitätsprüfung erfolgt
  • Wie die Übermittlung der Daten abgesichert wird

Kerninstrument der Prüfung ist ein strukturierter Fragebogen, der an ausgewählte Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen versendet wird.

Neben Niedersachsen beteiligen sich unter anderem auch die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

Der Fragebogen – worauf sollten Unternehmen vorbereitet sein?

Der konkrete Fragebogen ist derzeit noch nicht öffentlich verfügbar. Erfahrungsgemäß dürften die Fragen jedoch auf folgende Punkte abzielen:

  • Dokumentierte Prozesse zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen
  • Zuständigkeiten im Unternehmen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Nachweis der fristgerechten Beantwortung
  • Umgang mit komplexen oder umfangreichen Anfragen

Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre internen Abläufe strukturiert dokumentiert und praktisch umsetzbar sind.

Warum das Thema jetzt besonders relevant ist

Das Auskunftsrecht gehört zu den am häufigsten geltend gemachten Betroffenenrechten. Fehler in der Bearbeitung, etwa unvollständige Auskünfte, Fristversäumnisse oder unsichere Übermittlungswege, können schnell zu Beschwerden bei Aufsichtsbehörden führen.

Die koordinierte europaweite Prüfung zeigt, dass dieses Thema weiterhin hohe Priorität hat.

Handlungsempfehlung

Sollte Ihr Unternehmen im Rahmen der CEF-Aktion einen Fragebogen erhalten, empfiehlt es sich, diesen sorgfältig zu prüfen und strukturiert zu beantworten.

Gerne unterstützen wir Sie bei:

  • der Analyse Ihrer bestehenden Prozesse
  • der Vorbereitung auf mögliche Prüfungen
  • der strukturierten Beantwortung des Fragebogens
  • der Optimierung Ihrer Abläufe rund um Betroffenenrechte

Sollten Sie von der Aktion betroffen sein, lassen Sie uns den Fragebogen bitte zukommen, damit wir ihn gemeinsam mit Ihnen prüfen und beantworten können.