Im 15. Januar 2025 ist die „elektronische Patientenakte für alle“ (ePA) in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen in eine Pilotphase gestartet. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase ist der bundesweite Rollout frühestens ab dem 15. Februar 2025 vorgesehen.
Was bedeutet „ePA für alle“?
Bereits heute ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig möglich.
Mit Inkrafttreten des Digital-Gesetzes (DigiG) gilt jedoch das sogenannte Opt-out-Prinzip:
Für alle gesetzlich Versicherten wird automatisch eine ePA angelegt.
Nur wer aktiv widerspricht, erhält keine elektronische Patientenakte.
Ein Widerspruch ist vollständig oder teilweise möglich.
Das bedeutet: Wer sich nicht aktiv entscheidet, erhält automatisch eine ePA durch seine Krankenkasse.
Warum sollten sich Mitarbeiter jetzt informieren?
In der elektronischen Patientenakte werden sensible Gesundheitsdaten gespeichert, beispielsweise:
Arztberichte
Diagnosen
Befunde
Medikationsdaten
Gesundheitsdaten zählen nach Art. 9 DSGVO zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten.
Versicherte sollten daher prüfen:
Möchte ich die ePA nutzen?
Möchte ich nur bestimmte Daten freigeben?
Möchte ich vollständig widersprechen?
Informationsquellen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Datenschutz sowie zum Widerspruchsverfahren stellen unter anderem bereit:
Der Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dort finden sich praxisnahe Erläuterungen zur Funktionsweise, zu Zugriffsrechten und zu individuellen Steuerungsmöglichkeiten.
Empfehlung für Unternehmen
Wir empfehlen, diese Informationen an Ihre Mitarbeiter weiterzuleiten, damit diese:
sich frühzeitig informieren können
eine bewusste Entscheidung treffen
ihre Rechte im Zusammenhang mit der ePA kennen
Gerade im sensiblen Bereich der Gesundheitsdaten ist Transparenz entscheidend.