Datenschutz aus Braunschweig

Externer Datenschutzbeauftragter Braunschweig

Als externer Datenschutzbeauftragter aus Braunschweig übernehmen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Funktion nach Art. 37 ff. DSGVO. Wir entlasten Ihr Unternehmen, übernehmen die Kommunikation mit Behörden und stellen sicher, dass Datenschutz nicht zur Belastung, sondern zum Wettbewerbsvorteil wird.

Externer Datenschutzbeauftragter Braunschweig

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?

Nach Art. 37 der DSGVO ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich, wenn: 1. Ihr Unternehmen umfangreiche personenbezogene Daten verarbeitet, 2. die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen besteht oder 3. Sie öffentliche Stellen oder Behörden sind. Besonders für öffentliche Behörden besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung. Kontaktieren Sie Kämmer Consulting in Braunschweig für eine kostenlose Erstberatung.

Bedingung #1

Ihr Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.

Bedingung #2

Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten besteht (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten gem. Art. 9 DSGVO)

Bedingung #3

oder eine umfangreiche, systematische Überwachung von Personen stattfindet (z.B. Videoüberwachung, Tracking)
Datenschutzberatung oder Externer Datenschutzbeauftragter?

Benötigen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?

Beantworten Sie 10 kurze Fragen und erfahren Sie, ob Sie gesetzlich einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.

Beratungs-Selbstcheck
Braunschweig & deutschlandweit

Benötigt Ihr Unternehmen in Braunschweig einen Datenschutzbeauftragten? Beantworten Sie die folgenden Fragen, bereits ein „Ja" kann eine gesetzliche Benennungspflicht auslösen.

1) Sind Sie eine öffentliche Stelle oder Behörde? (Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO)

2) Verarbeiten mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten? (§ 38 Abs. 1 BDSG)

3) Besteht Ihre Kerntätigkeit in regelmäßiger und systematischer Überwachung von Personen (z. B. Tracking, Scoring)? (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO)

4) Verarbeiten Sie Gesundheitsdaten als Kerntätigkeit (z. B. Arztpraxis, Klinik, Apotheke, Pflegedienst)? (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO)

5) Verarbeiten Sie besondere Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang (z. B. Biometrie, Religion)? (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO)

6) Verarbeiten Sie strafrechtliche Daten in großem Umfang? (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO)

7) Ist für eine Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich? (§ 38 Abs. 1 BDSG i. V. m. Art. 35 DSGVO)

8) Verarbeiten Sie Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung (z. B. Adresshandel)? (§ 38 Abs. 1 BDSG)

9) Betreiben Sie Markt- oder Meinungsforschung als Kerntätigkeit? (§ 38 Abs. 1 BDSG)

10) Erfolgt eine großskalige Verarbeitung mit hohem Risiko (z. B. Plattformbetrieb, Profilbildung)? (Art. 37 Abs. 1 lit. b/c DSGVO)

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter

Unabhängig & neutral

Ein externer Datenschutzbeauftragter bewertet Prozesse objektiv, frei von internen Interessen. So bleibt Ihr Datenschutz stets gesetzeskonform und glaubwürdig.

Interne Abhängigkeiten

Oft bestehen Interessenkonflikte: Mitarbeiter aus HR oder IT können die eigenen Prozesse schwer objektiv prüfen. Neutralität ist meist eingeschränkt.

Zertifiziertes Fachwissen

Externe Datenschutzbeauftragte verfügen über Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen und laufende Fortbildungen nach DSGVO und BDSG.

Know-how muss erst aufgebaut werden

Interne Datenschutzbeauftragte benötigen zeitintensive Schulungen und laufende Weiterbildung, das bindet Ressourcen und verursacht Zusatzkosten.

Klare Kostenstruktur

Sie zahlen für den externen Datenschutzbeauftragten nur für die tatsächlich benötigte Betreuung, flexibel, transparent und ohne zusätzliche Kosten.

Verborgene Kosten

Lohnkosten, Ausfallzeiten und Schulungsgebühren summieren sich oft deutlich höher als erwartet, bei gleichzeitig geringerer Flexibilität.

Immer erreichbar

Bei Krankheit oder Urlaub übernimmt unser Team nahtlos, Sie bleiben jederzeit rechts- und handlungsfähig.

Personenabhängig

Fehlt der interne Datenschutzbeauftragte, ruht meist die gesamte Datenschutzfunktion, mit Risiko für Fristen und Meldepflichten.

Wir entlasten Ihr Team

Wir übernehmen die laufende Überwachung, Dokumentation und Schulung. Ihr Unternehmen bleibt produktiv, wir kümmern uns um die Compliance.

Mehr Aufwand im Alltag

Der interne Datenschutzbeauftragte muss seine Haupttätigkeit unterbrechen, Datenschutz bleibt oft „nebenbei“ und lückenhaft umgesetzt.

Wir stellen den externen Datenschutzbeauftragten

Viele Unternehmen in Braunschweig stehen vor der gleichen Frage:
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter, was ist die
richtige Wahl?

Ein interner DSB kennt das Unternehmen gut, ist jedoch oft
betriebsblind und trägt neben dem Datenschutz weitere
Aufgaben, das birgt Risiken. Ein externer Datenschutzbeauftragter
hingegen bringt genau das, was moderne Unternehmen brauchen:
Unabhängigkeit, zertifiziertes Fachwissen und aktuelle Kenntnisse
der DSGVO, ohne internen Interessenkonflikt.

Für KMU, Arztpraxen, Kanzleien und Handwerksbetriebe in
Braunschweig ist der externe DSB nicht nur die rechtssicherere,
sondern auch die wirtschaftlich klügere Entscheidung:
Sie zahlen nur für das, was Sie wirklich brauchen,
flexibel, planbar und ohne Personalaufwand.

Kämmer Consulting übernimmt alle Aufgaben eines
Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37–39 DSGVO,
zuverlässig, pragmatisch und direkt vor Ort in Braunschweig.